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Auf dem Weg zur Fusion der Gemeinden St. Petrus und St. Martin
in der Pastoralen Einheit Bonn Mitte

Nach intensiver Beratung in den Gremien sowie unter Beteiligung der Gottesdienstgemeinden und der Pfarrversammlung in St. Petrus haben die fünf beteiligten Gremien am 19. Mai 2026 über die zentralen Fragen der Fusion beraten und ihre Beschlüsse unserem Erzbischof mitgeteilt.

Die Beschlüsse wurden wie folgt gefasst:

1. Art der Fusion: Die Kirchengemeinde St. Martin schließt sich der Kirchengemeinde St. Petrus an.

2. Name der zukünftigen Pfarrei: Die zukünftige Pfarrei soll den Namen „St. Petrus und St. Martin, Bonn“ tragen.

3. Zukünftige Pfarrkirche: Als Pfarrkirche wird, abweichend von der bisherigen Stiftskirche St. Johann Baptist und Petrus, das Bonner Münster St. Martin vorgeschlagen.

Diese Beschlüsse wurden in vier Gremien bejaht; nur bezüglich der Pfarrkirche fasste der PGR St. Petrus ein mehrheitlich ablehnendes Votum.

Die Rückmeldung des Erzbischöflichen Generalvikariates zu diesen Beschlüssen sowie die Entscheidung des Herrn Kardinals werden erst nach der Beratung mit dem Priesterrat im November erwartet.

Unabhängig davon bereiten die Gemeinden bereits die weiteren Schritte auf dem Weg zur Fusion vor. Nach der Fusion zum 01. Januar 2028 müssen bis Ende März 2028 die neuen Gremien gewählt werden: ein gemeinsamer Pfarreirat und ein gemeinsamer Kirchenvorstand.

Dazu werden Wahlmodus und Zusammensetzung der neuen Gremien erarbeitet. Zugleich ist zu klären, an welchen Kirchorten künftig welche Ortsgremien, Ortsausschüsse, Gemeindeteams oder Equipes des Petrusweges pastoral tätig sein werden und wie der Kirchenvorstand an den verschiedenen Orten des Gemeindelebens eingebunden wird. Gemeinsames Ziel aller Gremien im weiteren Fusionsprozess ist, die Vielfalt kirchlicher Angebote und Veranstaltungen an den Kirchorten zu erhalten und zu fördern.

Bereits jetzt bereiten die beiden Kirchenvorstände und die Verwaltung die Umsetzung der neuen Zuweisungsordnung des Erzbistums Köln vor, die im Januar 2027 in Kraft tritt. Die veränderte Zuweisung finanzieller Mittel wirkt sich insbesondere auf die Personalentwicklung und die Immobiliennutzung aus, etwa auf Rücklagenbildung und Ertragswerte. Kirchenvorstände, Verwaltung und pastorale Gremien stimmen sich dazu eng über Möglichkeiten, Bedarfe und Chancen ab.