Prävention
Hier sind alle Infos zum Kinder- und Jugendschutz in unserem Stamm und der DPSG gesammelt.
Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist seit langem fest in der Ordnung und Ausbildung der DPSG verankert. Ergänzt werden unsere Maßnahmen durch die Vorgaben des staatlichen und kirchlichen Rechts.
Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Nur wenn Kinder und Jugendliche das Gefühl haben, dass sie ernst genommen werden, ihnen zugehört wird und ihre Meinung ernst genommen wird, werden sie dazu ermutigt, ihre Anliegen zu äußern und ihre Grenzen kennen- und kommunizieren zulernen. Deshalb setzen sich unsere Leitenden in ihrer Ausbildung mit verschiedenen Formen der Partizipation auseinander und lernen, diese altersgerecht aufzubereiten und einzusetzen.
Präventions- und Vertiefungsschulungen
Alle Leiter*innen, Mitarbeitende und Helfende unseres Stammes müssen eine aktuelle Präventionsschulung vorweisen. Die Basisschulung ist 6 Zeitstunden lang und muss danach alle 5 Jahre mit einer Vertiefungsschulung von 3 Zeitstunden aufgefrischt werden.
Die Präventionsschulungen sollen sensibilisieren, Wissen vermitteln und die Handlungssicherheit der Leitenden stärken. Diese Präventionsschulungen sind in der DPSG allgemein Pflicht für Leitende.
Erweitertes Führungszeugnis
Alle Leiter*innen, Mitarbeitende und Helfende müssen alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, welches bei der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Es gibt Auskunft darüber, ob es Verurteilungen gab, die hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen relevant sein können und eine Tätigkeit in der DPSG ausschließen.
Die Einsichtnahme erfolgt über den Mitgliederservice der Bundesebene, sodass Leitende diesen Nachweis auf anderen DPSG-Veranstaltungen nutzen können.
Die Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisse ist auch Teil unserer Vereinbarung zum Kinderschutz in der Jugendhilfe gemäß § 72 a SBG VIII mit der Stadt Bonn. Weitere Infos zum Kinderschutz in der Jugendhilfe der Stadt Bonn findet ihr hier.
Verhaltenskodex
Der DPSG Diözesanverband Köln hat einen Verhaltenskodex. In diesem sind grundlegende Regeln festgelegt. Diese bieten Orientierung und bieten die Möglichkeiten zur gemeinsamen Reflexion. Dieser Verhaltenskodex wurde von jedem Leitenden des Stammes unterschrieben. Hier findet ihr den Verhaltenskodex der DPSG Köln.
Aktuell überarbeiten wir unseren eigenen Verhaltenskodex, welcher dann ebenfalls bald hier zu finden sein wird (Stand 05/26).
Gewaltschutzkonzept
Alle Gruppierungen der DPSG haben ein eigenes Gewaltschutzkonzept (ehemals Institutionelles Schutzkonzept) in dem alle Maßnahmen zur Prävention (sexualisierter) Gewalt beschrieben sind.
Die Schutzkonzepte werden alle fünf Jahre evaluiert und überarbeitet, unseres befindet sich aktuell in den letzten Zügen der Überarbeitung (Stand 05/26). Nach erfolgtem Beschluss der Mitgliederversammlung wird dieses dann ebenfalls hier zu finden sein.
Präventionsbeauftragte
Sollte es Situationen geben, in denen sich ein Kind unwohl fühlt oder gefühlt hat, könnt ihr euch an unsere Präventionsbeauftragte Anne Segbers wenden. Anne war lange Zeit Leiterin und Kuratin unseres Stammes und ist nun kein aktiver Teil des Leitungsteams mehr. Dadurch kann sie eine unabhängige Rolle einnehmen, Situationen begleiten und Beschwerden nachgehen.
Ihr erreicht sie unter
anne@dpsg-phoenix.net oder kummerkasten@dpsg-phoenix.net.