Raumvermietung

Ausrichtung der Pfarrzentren

Die Pfarrzentren von St. Petrus sind Eigentum der Katholischen Kirchengemeinde St. Petrus. 

Als Ort der Begegnung dienen sie in erster Linie der Gemeindebildung und der Kommunikation innerhalb der Gemeinde, zwischen Einzelnen und Gruppen. Sie stehen damit vorrangig den Gruppen der Gemeinde sowohl zur inhaltlichen Arbeit wie auch für Feiern und Feste der Gruppen und der ganzen Gemeinde zur Verfügung. 

Externe Nutzungsmöglichkeiten für Veranstaltungen

Darüber hinaus sollen sie auch der Gemeinde die Möglichkeit geben, die Kommunikation mit Menschen und Gruppen außerhalb der Gemeinde zu pflegen und in einen Austausch zu treten. 

Veranstaltungen zu den Themenbereichen: Religion, Spiritualität und Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft und Politik, Kunst und Kultur, Lebensorientierung und -gestaltung geben den Pfarrzentren ihr besonderes Profil. Dabei ist es unerheblich, ob die Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde stattfinden oder ob die Veranstaltungsträger dies in Eigenverantwortung tun. 

Grundsätzlich gilt auch für alle externen Veranstaltungen, dass sie von einem Menschenbild und Wertesystem geprägt sein müssen, wie es sich in unserer demokratischen Grundordnung widerspiegelt.  

Damit sind Gruppierungen, die extremistisch oder fundamentalistisch ausgerichtet sind, von der Nutzung der Pfarrzentren ausgeschlossen. Um Einseitigkeit zu vermeiden, sind auch  parteipolitische Veranstaltungen in den Pfarrzentren nicht zulässig.  Politische Veranstaltungen, die einen offenen Charakter haben und dem Dialog  - auch zwischen parteipolitischen Gegnern - und der politischen Bildung dienen, sind jedoch ausdrücklich erwünscht. 

Private Nutzungsmöglichkeiten

Als Ort der Begegnung können die Pfarrzentren auch an Einzelne für Feiern zur Verfügung gestellt werden. Das Leben zu feiern, ist auch ein Ausdruck unseres Glaubens und entspricht somit der Ausrichtung der Pfarrzentren als gemeindliche Einrichtung. Damit die Lebensfreude bei solchen Festen nicht in Ärger für alle Beteiligten umschlägt, sind die Mieter für solche privaten Veranstaltungen gehalten, die Gemeinderäume pfleglich zu behandeln und sich genau an die Bestimmungen (Lärm, Müllbeseitigung, Reinigung etc.) zu halten. Näheres dazu regelt die Nutzungsordnung, die bei Vertragsabschluss ausgehändigt wird sowie der Mietvertrag selbst.

Unsere Räume können prinzipiell genutzt werden für folgende Veranstaltungen und Festivitäten:

  1. Vorträge/ Vortragsreihen und Seminarveranstaltungen
  2. Schulungs-/ Fortbildungs-/ Unterrichtsveranstaltungen
  3. Versammlungen
  4. Tauf-, Kommunion-, und Firmfeiern
  5. Trauerfeiern

Vermietung

Die Vermietung erfolgt über das entsprechende Pfarrbüro. 

Sankt Marien
Stiftskirche
Sankt Joseph

Der Saal von Sankt Helena wird vom Pastoralbüro Sankt Marien vermietet.

Gemeindesäle Sankt Marien und Sankt Helena

Für den Saal An St. Helena (Ellerstr. 44, 53119 Bonn) (für max 50 Pers.)
und den Saal An St. Marien (Adolfstr. 28d, 53111 Bonn) (für max. 80 Pers.)

gelten folgende Bedingungen:
Einheitsmiete pro Tag inkl. Heizung: 150,-- €
Miete ohne Küche: 125,-- €
Kaution: 150,-- € 

Miete für jeden weiteren Raum im Gemeindezentrum St. Marien (Clubraum und/oder Jugendraum: 25,-- €, die jeweils auch separat zu Schulungszwecken!!! angemietet werden können für 40,- €.).

(ermäßigte Miete für Mitverantwortliche der Pfarrei St. Petrus inkl. Heizung: 80,00 €)

Nutzungsordnung Saal Marien als pdf 

Aus Rücksicht auf die unmittelbar angrenzende Nachbarschaft und deren Recht auf absolute Nachtruhe  können die Räume prinzipiell nicht!! genutzt werden für Geburtstagsfeten, Henna-/ Verlobungs-/ Geburts-/ und Hochzeitsfeiern . 
Ein Ende aller sonstigen Veranstaltungen, die oben aufgeführt sind, ist aus Rücksicht auf die Nachbarschaft bis spätestens 22.00 Uhr geboten und das Gebäude ist so geräuscharm wie möglich zu verlassen. Die Räume sind in absolut einwandfreiem Zustand zu verlassen. Jeglicher anfallender Müll muss mitgenommen werden und kann nicht in die Mülltonnen und Container vor Ort deponiert werden.  Die Raumabnahme findet meist einen Tag später statt und wird mit dem Vermieter (bzw. einem vom Kirchenvorstand für die Vermietung Beauftragen) bei Vertragsabschluss terminlich vereinbart. Ebenso erfolgt die Schlüsselübergabe durch diesen Beauftragten ein(ige) Tag/e vor Beginn der Veranstaltung. 

Sofern die Räume, einschließlich des vorhandenen Inventars tadellos und in einwandfreiem Zustand verlassen werden, wird die Kaution von € 150,-- unmittelbar zurückgezahlt. 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass mit Rücksicht auf die Bewohner im Altstadtviertel und unsere Erfahrungen in der Vergangenheit eine externe Vermietung nur unter strikter Einhaltung dieser Regelungen stattfinden kann.

Gemeindesaal Sankt Johann Baptist (Stift)

Nutzungsordnung Stiftssaal

Gemeindesaal St. Joseph

Kaiser-Karl-Ring 2, 53111 Bonn (max. 70-80 Personen)

Es gelten folgende Bedingungen:
Miete pro Tag: 150,- €
Kaution: 100,- €
Eine stundenweise Vermietung ist nach Absprache möglich.

Anfragen bitte direkt an das Büro St. Joseph
Telefon: 0228-94736070 oder Mail: buerojoseph@sankt-petrus-bonn.de